Endgültiger Ausfall der Rückzahlung eines Privatdarlehen kann steuermindernd geltend gemacht werden
Wer ein Privatdarlehen gewährt, das aber nicht zurückgezahlt wird, kann den entstandenen Verlust steuerlich geltend machen. In Abkehr von seiner vorigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil 2017 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Seither kann der Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuermindernd verrechnet werden.
Kündigung wegen Alkohol – nicht immer
Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat die Kündigung eines Elektrikers zurückgewiesen, welcher während der Arbeitszeit mehrere Liter Bier getrunken hatte und ihm, falls sein Arbeitgeber ihn nicht wieder einstellt, sogar eine Entschädigung von rund 47.000 € zugesprochen. Die Kündigung wurde zurückgewiesen, da er „nur“ während der Pausen und zum Mittagessen getrunken habe und seine Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt gewesen sei. Zudem sei es sehr heiß gewesen. Da solle man viel trinken.
Ob diese Argumentation in Deutschland ausreicht, darf bezweifelt werden. Wie stellt sich also die Rechtslage in Deutschland dar?
Eine Alkoholsucht rechtfertigt in jedem Fall eine krankheitsbedingte Kündigung, auch, wenn es zu keinem Fehlverhalten durch den Arbeitgeber kommt, da in diesem Zustand jederzeit die Gefahr des Verlustes der Steuerungsfähigkeit besteht.
Vermächtnis – Auslegung des Begriffs Sparguthaben
Unter den Begriff des Sparguthabens werden nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht die Gelder auf einem Girokonto verstanden, wohl aber die Gelder auf einem Festgeldkonto. Denn ein Girokonto dient regelmäßig zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs und gerade nicht zur Ansparung.
Abmahnung erhalten - Was jetzt?
Wer sich im Internet in so genannten Filesharing-Tauschbörsen aufhält, läuft häufig Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. In solchen Tauschbörsen ist es möglich, Musiktitel und Filmwerke herunter zu laden. Das Download von Musiktiteln oder Filmwerken führt jedoch dazu, dass diese dann fast zeitgleich einer nicht bekannten Anzahl von weiteren Nutzern auch zum Herunterladen angeboten werden. Der Musiktitel und das Filmwerk sind somit öffentlich und vor allem weltweit abrufbar. Fast alle Musiktitel und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Urheber bzw. der Besitzer der Urheberrechte wird meistens dem Angebot seiner Werke in Tauschbörsen nicht zugestimmt haben. Zum Schutz ihrer Werke haben die Besitzer und Eigentümer der Urheberrechte vielfach IT-Unternehmen beauftragt, welche das Internet und insbesondere die Tauschbörsen überwachen. Daher ist es möglich, die IP-Adresse desjenigen zu ermitteln, welcher auf dieser Tauschbörse ein Musikwerk oder Filmwerk zum Tausch angeboten hat.
1. Was kann passieren?
Gegendarstellung auch im Internet möglich
Das Recht der Gegendarstellung ist in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer gesetzlich normiert und richtet sich allem gegen Presseerzeugnisse (Tageszeiten, Wochenzeitungen). Der Gegendarstellungsanspruch kann sich aber auch gegen bestimmte Veröffentlichungen im Netz richten. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind im Wesentlichen gleich. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: